Markus Ruppel Immobilien
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Ich darf Sie herzlich begrüßen auf unserer neuen Webpage. Seit 1999 sind wir für Sie tätig im Bereich der Unternehmensberatung - Immobilienbewertung - Immobilienvermittlung
Seit dem 1.8.2018 sind Deutschlands Makler verpflichtet, nach § 34c Absatz 2a GewO i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBV einen Fortbildungsnachweis zu erbringen. Ich habe mich bereits dem Fachtraining unterworfen und die notwendigen Fortbildungen durchgeführt. Nichtsdestotrotz nehmen wir fortlaufend an dem Fachtraining teil, um uns für Sie auf dem Laufenden zu halten.